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   OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16   

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OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16 (https://dejure.org/2017,10428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2017 - 2 LA 241/16 (https://dejure.org/2017,10428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2017 - 2 LA 241/16 (https://dejure.org/2017,10428)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 317/14

    Anforderungen an die Übernahme von Schülerbeförderungkosten wegen ländlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung dieser Urteile und der weiteren in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu etwa Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

    Erforderlich für die Annahme der besonderen Gefährlichkeit ist eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, u. v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris, mwN.).

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere nichts gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts zu erinnern, die Tochter der Kläger bewege sich im Beobachtungsfeld vorbeifahrender Kraftfahrer (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

    Ebenso ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Schulweg der Tochter der Kläger im Hinblick auf kriminelle Übergriffe angesichts der örtlichen Beschaffenheit auch angesichts der fehlenden Beleuchtung nicht für besonders gefährlich gehalten hat (vgl. hierzu Sen., Urt. vom 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris).

    Wäre dies anders, hätte der Beklagte als Träger der Schülerbeförderung gegenüber einer Vielzahl von jüngeren Schülern, die außerhalb einer geschlossenen Bebauung in dünn besiedelten Regionen leben, stets eine wohnortunabhängige Schülerbeförderungspflicht, die angesichts des erkennbaren Ausnahmecharakters des § 1 Abs. 5 Schülerbeförderungssatzung indes nicht begründet sein kann (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19.8.2015 - 2 LB 317/14 - und Urteil vom 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, zitiert jeweils nach juris).".

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung dieser Urteile und der weiteren in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu etwa Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

    Erforderlich für die Annahme der besonderen Gefährlichkeit ist eine Abweichung des Sachverhalts, die die zu beurteilende Situation von gewöhnlichen oder normalen Gegebenheiten erkennbar unterscheidet (Sen., Urt. v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 -, u. v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris, mwN.).

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere nichts gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts zu erinnern, die Tochter der Kläger bewege sich im Beobachtungsfeld vorbeifahrender Kraftfahrer (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 2 LB 318/09

    An die Sicherheit der Schulweges für Schüler des Sekundarbereiches I zu stellende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr unter rechtsfehlerfreier Berücksichtigung dieser Urteile und der weiteren in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu etwa Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere nichts gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts zu erinnern, die Tochter der Kläger bewege sich im Beobachtungsfeld vorbeifahrender Kraftfahrer (vgl. hierzu Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, v. 11.9.2013 - 2 LB 165/12 - u.v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, sämtl.

    Wäre dies anders, hätte der Beklagte als Träger der Schülerbeförderung gegenüber einer Vielzahl von jüngeren Schülern, die außerhalb einer geschlossenen Bebauung in dünn besiedelten Regionen leben, stets eine wohnortunabhängige Schülerbeförderungspflicht, die angesichts des erkennbaren Ausnahmecharakters des § 1 Abs. 5 Schülerbeförderungssatzung indes nicht begründet sein kann (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19.8.2015 - 2 LB 317/14 - und Urteil vom 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, zitiert jeweils nach juris).".

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Die Kläger führen in ihrer Antragsbegründung aus, das Verwaltungsgericht habe bei der Beurteilung, ob ein "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des § 1 Abs. 5 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vorliege, weil der Schulweg ihrer Tochter als besonders gefährlich einzustufen sei, wesentliche - in der Antragsbegründung näher aufgeführte - Entscheidungskriterien nicht beachtet, die sich aus der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) ergäben.

    Die Kläger haben bereits keinen konkreten entscheidungserheblichen Rechts- oder Tatsachensatz formuliert, mit dem das Verwaltungsgericht von den Urteilen des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) abgewichen sein soll.

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Die Kläger führen in ihrer Antragsbegründung aus, das Verwaltungsgericht habe bei der Beurteilung, ob ein "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des § 1 Abs. 5 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vorliege, weil der Schulweg ihrer Tochter als besonders gefährlich einzustufen sei, wesentliche - in der Antragsbegründung näher aufgeführte - Entscheidungskriterien nicht beachtet, die sich aus der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) ergäben.

    Die Kläger haben bereits keinen konkreten entscheidungserheblichen Rechts- oder Tatsachensatz formuliert, mit dem das Verwaltungsgericht von den Urteilen des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) abgewichen sein soll.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Regelung liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634, Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Regelung liegen nicht erst vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg, sondern bereits dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634, Beschl. d. 2. K. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Eine unzutreffende Rechtsanwendung im Einzelfall stellt aber noch keine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 -, u. v. 27.7.2015 - 9 B 33/15 -, Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2008 - 10 LA 101/07 -, Bay. VGH, Beschl. v. 7.1.2015 - 9 ZB 14.2679 -, sämtl. in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    2007, 336; v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656), OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.7.2013 - 2 A 10634/13 -, NVwZ-RR 2013, 921, und Urt. v. 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.12.2010 - 7 ZB 10.2368 -, juris).".
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

  • BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15

    Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2011 - 2 LA 333/10

    Auswirkungen eines Verfahrensfehlers bei der Bewertung einer Dissertation durch

  • BVerwG, 04.06.2013 - 6 B 22.13

    Betroffensein des Abwehrgehalts der Grundrechte auch bei faktischen oder

  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.2368

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung; Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 230/15

    Gefährlich; Schülerbeförderung; Schulweg; Straßenbeleuchtung

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10

    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen

  • VGH Bayern, 07.01.2015 - 9 ZB 14.2679

    Antrag auf Zulassung der Berufung; baurechtliche Nachbarklage;

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 350/20

    Besondere Gefährlichkeit; Schülerbeförderung; Schülerfahrkosten; Schulweg

    Wäre dies anders, hätte der Beklagte als Träger der Schülerbeförderung gegenüber Schülerinnen und Schülern, die einen Schulweg außerhalb einer geschlossenen Bebauung nutzen müssen, stets eine wohnortunabhängige Schülerbeförderungspflicht, die angesichts des erkennbaren Ausnahmecharakters von § 2 Abs. 3 Satz 1 SBS nicht begründet sein kann (Sen., Urt. v. 5.1.2011 - 2 LB 318/09 -, juris Rn. 30; v. 19.8.2015 - 2 LB 317/14 -, juris Rn. 37; u. v. 29.3.2017 - 2 LA 241/16 -, juris Rn. 9; vgl. auch OVG RP, Beschl. v. 24.5.2019 - 2 A 10610/19 -, juris Rdn. 7).
  • VG Magdeburg, 17.01.2019 - 7 A 1144/17

    Schülerbeförderungskosten für Schüler an Berufsschulen

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG bzw. Art. 12 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 29.03.2017 - 2 LA 241/16 -, juris m. w. N.).
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